Jahreshauptversammlung mit Wahlen
Jahreshauptversammlung
Am 31. Januar 2025 um 19:00 Uhr findet für die Mitglieder die Jahreshauptversammlung der Wasserwacht Ortsgruppe Lauf mit Neuwahlen der Ortsgruppenleitung im Nebenzimmer des Restaurants „Santorini im Schießhaus“, Schützenstraße 10, 91207 Lauf a. d. Pegnitz statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
- Begrüßung
- Bericht der Ortsgruppenleitung
- Bericht der Technischen Leitung
- Bericht der Jugendleitung
- Finanzbericht des Kassiers
- Ehrungen
- Wahlen der Ortsgruppenleitung
- Informationen und Ablauf
- Vorstellung der Kandidaten für die Wahl der Ortsgruppenleitung
- Neuwahlen lt. Wahlausschreibung
- Anträge und Wünsche, Sonstiges
Anträge zur Mitgliederversammlung können bis zum 17.01.2025 schriftlich oder per E-Mail an den Ortsgruppenvorsitzenden (a.gruber@wasserwacht-lauf.de) gerichtet werden. Über zahlreiche Teilnahme würden wir uns sehr freuen.
Wahl der Ortsgruppenleitung
Die Ortsgruppenleitung der Wasserwacht Lauf a. d. Pegnitz hat in Ihrer Sitzung am 19.11.2024 festgelegt, dass die Wahl der Ortsgruppenleitung am
Datum: Freitag, 31. Januar 2025
Zeit: 19:00 Uhr
Ort: Restaurant „Santorini im Schießhaus“, Schützenstraße 10, 91207 Lauf a. d. Pegnitz
Wahlraum: Nebenraum
stattfindet.
Gemäß § 9 Abs. 2 - 4 der Satzung des Bayerischen Roten Kreuzes i. V. m. § 20 Abs. 1 der Ordnung für die Wasserwacht besitzen Mitglieder mit Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht (dürfen wählen), mit Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht (dürfen kandidieren und wählen) zur Wahl der Ortsgruppenleitung, mit Ausnahme zur Wahl der Jugendleitung.
Für die Wahl der Jugendleitung besitzen die Mitglieder ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht, mit Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht.
Wahlvorschläge können während der Wahlversammlung schriftlich oder mündlich beim Wahlausschuss erfolgen.
Die amtierende Ortsgruppenleitung legte fest, dass folgende Funktionen zu wählen sind (§ 6 Abs. 4 und § 20 Abs. 2 der Ordnung für die Wasserwacht):
- Vorsitzender der Ortsgruppe
- Stellvertretender Vorsitzender der Ortsgruppe
- Technischer Leiter der Ortsgruppe
- Stellvertretender Technischer Leiter der Ortsgruppe
- Kassier der Ortsgruppe
- Schriftführer der Ortsgruppe
- Beisitzer des Vorstandes
- Beisitzer des Vorstandes
Die Ortsgruppenleitung besteht einschließlich der nach der Jugendordnung gesondert gewählten Jugendvertreter aus höchstens zehn stimmberechtigten gewählten Mitgliedern (§ 20 Abs. 2 Satz 2 der Ordnung für die Wasserwacht).
Gemäß § 3 Abs. 1 der Wahlordnung für das Bayerische Rote Kreuz darf nur Wahlvorschläge abgeben, wer bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt ist. Zur Wahl vorgeschlagene können sich der Wahlversammlung vorstellen.
Vor Beginn der Wahl werden mindestens drei Wahlausschussmitglieder durch Zuruf gewählt. Die Wahlausschussmitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Wahlleiter. Wer selbst Wahlbewerber ist, kann nicht Mitglied des Wahlausschusses sein. Der Wahlleiter führt den Vorsitz in der Versammlung während der Dauer der Wahl.
Die Einspruchsfrist endet mit Ablauf des 10.02.2025.
Weitere Informationen (aus der Wahlordnung für das Bayerischen Roten Kreuzes):
- Die Wahlen erfolgen grundsätzlich in geheimer Abstimmung mit Stimmzettel. Die Stimmabgabe in geheimer Wahl erfolgt mit Stimmzettel, auf dem der Wähler den von ihm Gewählten kenntlich macht. Auf Antrag können Wahlen auch offen vorgenommen werden. Offene Wahl ist ausgeschlossen, wenn ein Wahlberechtigter widerspricht oder wenn für ein Amt mehr als ein Wahlvorschlag vorliegt.
- Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Wahlämter zu besetzen sind. Jeder Wahlberechtigte hat für ein zu besetzendes Wahlamt nur eine Stimme.
- Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Erhält im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Bewerbern mit dem höchsten gleichen Ergebnis ein weiterer Wahlgang statt (weiteres siehe Wahlordnung).
- Wird für ein Amt ein Bewerber nicht gewählt, so findet sogleich anschließend ein weiterer Wahlgang statt. Wird auch danach für dieses Amt kein Bewerber gewählt, bleibt dieses Amt unbesetzt. Ausgenommen ist das Amt des Vorsitzenden (weiteres siehe Wahlordnung).
Lauf a. d. Pegnitz, 23.12.2024
Andreas Gruber
Vorsitzender der Ortsgruppe